Grundsätzlich gibt es drei Arten der Begegnung auf dem Rhein. Die auf dem Fahrabschnitt geltende Begegnungsart prägt meine Fahrweise. Obwohl Sportboote zwei der drei Begegnungsarten nicht einhalten müssen, ist es sinnvoll dies zu tun und sich zu verhalten wie die Berufsschifffahrt. Dies dient der persönlichen Sicherheit und entlastet die Berufsschiffer in ihrem Arbeitsalltag.
Begegnung nach beruflicher Übung
- Diese Begegnungsart gilt dort, wo nicht eine der unten aufgeführten Begegnungsarten vorgeschrieben ist.
- Der Bergfahrer signalisiert durch Weglassen oder Zeigen der Blauen Tafel auf welcher Seite er dem Talfahrer Raum gibt. Der Talfahrer quittiert durch Setzen der Blauen Tafel.
- Zeigt der Bergfahrer oder der Talfahrer keine blaue Tafel wird Backbord-Backbord begegnet.
- Achtung!! Die Berufsschifffahrt zeigt die Blaue Tafel gegenüber der Sportschifffahrt nicht.
- Diese Art der Begegnung führt in der Regel zu Berg zur Fahrt auf der strömungsarmen Innenseite der Flussschleifen und zu Tal zur Fahrt auf der stark strömenden Aussenseite der Flussschleife.
- Auf vielen Rheinabschnitten ist es auch gebräuchlich zu Berg auf den Aussenseiten der Fahrrinne und zu Tal fährt man dann in der Mitte der Fahrrinne, Sportschiffe eher etwas gegen Steuerbord.
Rechtsfahrgebot
Berg- und Talfahrer halten sich am Steuerbordufer
- Berg und Talfahrer halten sich so weit nah wie möglich das Steuerbordufer an.
- Diese Begegnungsart gilt auf dem oberen Mittelrhein von Lorch bis St. Goar.
- Das Rechtsfahrgebot gilt ausdrücklich auch für Sportboote.
Geregelte Begegnung
- Die Berg- und Talfahrer begegnen sich grundsätzlich Backbord-Backbord.
- Dabei ist nicht festgelegt, wo auf dem Fluss die Begegnung stattfindet.
- Die Schiffsführer sind verpflichtet ihren Kurs so zu richten, dass die Begegnung Backbord-Backbord möglich ist.
- Diese Begegnungsart gilt auf dem Niederrhein von der holländischen Grenze bis Duisburg und auf dem Ober- und Mittelrhein von der Neckarmündung bis nach Lorch.
- Will ein Schiffsführer nach Backbord um in eine Hafeneinfahrt zu gelangen oder dort anzulegen setzt er die Blaue Tafel.
Wichtiger Hinweis
Die obigen Texte sind generelle Klärungen. Bevor du auf dem Rhein fährst muss du dir zwingend die Zeit nehmen, die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung RheinSchPV sorgfältig zu lesen. Du musst die Verordnung auch auf deinem Boot mitführen. Dies kann auch auf deinem Compi geschehen.