SSK-CSE

Schweizerischer Schleusenschiffer Klub – Club Suisse des Ecluseurs

Begegnungen auf dem Rhein – die drei wichtigsten Fahrregeln

Das Dampfschiff Goethe zeigt dem Sportschiffer keine Blaue Tafel. Es muss dies auch nicht tun. Welchen Kurs wähle ich?

Grundsätzlich gibt es drei Arten der Begegnung auf dem Rhein. Die auf dem Fahrabschnitt geltende Begegnungsart prägt meine Fahrweise. Obwohl Sportboote zwei der drei Begegnungsarten nicht einhalten müssen, ist es sinnvoll dies zu tun und sich zu verhalten wie die Berufsschifffahrt. Dies dient der persönlichen Sicherheit und entlastet die Berufsschiffer in ihrem Arbeitsalltag.

Begegnung nach beruflicher Übung am Pannerdensschen Kopf

Begegnung nach beruflicher Übung

  • Diese Begegnungsart gilt dort, wo nicht eine der unten aufgeführten Begegnungsarten vorgeschrieben ist.
  • Der Bergfahrer signalisiert durch Weglassen oder Zeigen der Blauen Tafel auf welcher Seite er dem Talfahrer Raum gibt. Der Talfahrer quittiert durch Setzen der Blauen Tafel.
  • Zeigt der Bergfahrer oder der Talfahrer keine blaue Tafel wird Backbord-Backbord begegnet.
  • Achtung!! Die Berufsschifffahrt zeigt die Blaue Tafel gegenüber der Sportschifffahrt nicht.
  • Diese Art der Begegnung führt in der Regel zu Berg zur Fahrt auf der strömungsarmen Innenseite der Flussschleifen und zu Tal zur Fahrt auf der stark strömenden Aussenseite der Flussschleife.
  • Auf vielen Rheinabschnitten ist es auch gebräuchlich zu Berg auf den Aussenseiten der Fahrrinne und zu Tal fährt man dann in der Mitte der Fahrrinne, Sportschiffe eher etwas gegen Steuerbord.

Rechtsfahrgebot bei St. Goarshausen unmittelbar unterhalb der Loreley

Rechtsfahrgebot

Berg- und Talfahrer halten sich am Steuerbordufer

  • Berg und Talfahrer halten sich so weit nah wie möglich das Steuerbordufer an.
  • Diese Begegnungsart gilt auf dem oberen Mittelrhein von Lorch bis St. Goar.
  • Das Rechtsfahrgebot gilt ausdrücklich auch für Sportboote.
Geregelte Begegnung bei Rees auf dem unteren Niederrhein

Geregelte Begegnung

  • Die Berg- und Talfahrer begegnen sich grundsätzlich Backbord-Backbord.
  • Dabei ist nicht festgelegt, wo auf dem Fluss die Begegnung stattfindet.
  • Die Schiffsführer sind verpflichtet ihren Kurs so zu richten, dass die Begegnung Backbord-Backbord möglich ist.
  • Diese Begegnungsart gilt auf dem Niederrhein von der holländischen Grenze bis Duisburg und auf dem Ober- und Mittelrhein von der Neckarmündung bis nach Lorch.
  • Will ein Schiffsführer nach Backbord um in eine Hafeneinfahrt zu gelangen oder dort anzulegen setzt er die Blaue Tafel.

Wichtiger Hinweis

Die obigen Texte sind generelle Klärungen. Bevor du auf dem Rhein fährst muss du dir zwingend die Zeit nehmen, die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung RheinSchPV sorgfältig zu lesen. Du musst die Verordnung auch auf deinem Boot mitführen. Dies kann auch auf deinem Compi geschehen.

https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Verzeichnis-Rechtsverordnungen-Gesetze-Richtlinien/RheinSchPV.html

Ein Beitrag von: 

Schreibe einen Kommentar

Mehr zu entdecken

Berichte von Anlässen
Thomas Schlage

GV 2023 – ein persönlicher Blick

Am 11.November 2023 fand unsere Generalversammlung statt. Und so habe ich ein paar Impressionen zusammengestellt. Wer allerdings das formelle Protokoll sucht, der möge hier schauen

weiterlesen »
Allgemein
Patricia Woodtli

Herbsttörn 2024

Aktuell vom 28. Februar 2024: Noch 1 Doppelkabine frei! Patricia und Markus freuen sich auf Deine / Eure Anmeldung. Anfragen bitte an “Organisation Clubtörn”:patricia.woodtli@ssk-cse.chM +41

weiterlesen »

Willkommen im Klub.
Schreibe Deine eigenen Beiträge...

Mitglied werden im Schleusenschiffer Klub:

Impressum

SSK Stander

Inhaber:

SSK-CSE
Michael Zeller
Irchelstrasse 36
8057 Zürich